Gesetz zur Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes (G-SIG: 10020106)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 11 FeuerschStG: Neuregelung des Zerlegungsschlüssels für die Länder ab 1. Januar 1984. Es entstehen durch die Ausführung des Gesetzes keine zusätzlichen Kosten. Es wird eine Umschichtung der Aufkommensverteilung zwischen den Ländern festgelegt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Anmeldungs- und Zahlungsfristen werden um fünf Tage verlängert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzausgleich zwischen den Ländern