Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 12020796)
<b>Bezug:</b> Bericht der Bundesregierung über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (BT Drs 12/3251) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 92/51/EWG (in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG) betr. berufliche Befähigungsnachweise von Fahrlehrern, Richtlinie 91/439/ EWG betr. Einteilung der Fahrerlaubnisklassen für den Führerschein <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie über berufliche Befähigungsnachweise von Fahrlehrern: Anerkennung ausländischer Fahrlehrerlaubnisse, Verlängerung der Fahrlehrerausbildung; Umsetzung der EG-Richtlinie über Fahrlehrerlaubnisklassen betr. deren Neueinteilung; Änderung der Vorschriften für die Fahrzeugregister im Straßenverkehrsgesetz und der Vorschriften für die Ordnungswidrigkeiten im Fahrpersonalgesetz; Änderung zahlreicher §§ Straßenverkehrsgesetz, § 69a Strafgesetzbuch, § 153a Strafprozeßordnung, der §§ 1 bis 9 Fahrpersonalgesetz, § 10 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und der §§ 2, 6a, 99 und 102b Güterkraftverkehrsgesetz. Es entstehen noch nicht genau quantifizierbare Mehrkosten beim Bundesgrenzschutz. Kosten für die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG-Richtlinien betr. Fahrlehrergesetz * Zeugnis/Anerkennung der Befähigungsnachweise von Fahrlehrern aus EU-Staaten durch Fahrlehrergesetz * Berufsausbildung/ Verlängerung der Fahrlehrerausbildung * Straßenverkehrsgesetz/ Änderung zahlreicher §§ StrVG betr. Fahrlehrergesetz * Strafgesetzbuch/Änderung § 69a StGB betr. Fahrlehrergesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 153a StPO betr. Fahrlehrergesetz * Fahrpersonalgesetz/Änderung der §§ 1 bis 9 FPersG betr. Fahrlehrergesetz * Gefährliche Güter/Änderung § 10 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter betr. Fahrlehrergesetz * Güterkraftverkehrsgesetz/Änderung der §§ 2, 6a, 99 und 102b GüKG betr. Fahrlehrergesetz