Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
Erhöhung der Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer, Erfordernis einer amtlichen Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer, dreijährige Fahrerfahrung als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis, Bürokratieabbau bspw. durch Wegfall von Stellungnahme- und Prüferfordernissen, Änderung von Anzeige- und Dokumentationspflichten, Übernahme europarechtlicher Vorgaben für den Datenschutz;<br /> Änderung versch. §§ Fahrlehrergesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Ausweitung der Befugnisse von Behörden betr. der Anforderung eines Führungszeugnisses bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers, redaktionelle Änderungen