... Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Anpassung des Europaabgeordnetengesetzes an das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments; Übergangsregelung - für vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts bereits dem Europaparlament angehörenden und wieder gewählten Europaabgeordneten - zur Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung hinsichtlich der Entschädigung, des Übergangsgeldes, des Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung für die Dauer des Mandats gem. Art. 25 Abgeordnetenstatut; Änderung versch. §§ Europaabgeordnetengesetz, Änderung § 22 Abgeordnetengesetz<br /> <br /> Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Mit Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (ABl. EG Nr. L 262, 07.10.2005, S.1) zu Beginn der 7. Wahlperiode des Europäischen Parlaments gilt ein für alle Europaabgeordneten gleiches Leistungssystem, finanziert aus dem Haushalt der EU