Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (G-SIG: 00020007)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 7.WP eingebracht (BR Drs. 255/76, s.a. GESTA/7.WP/S.662) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 1 und 21a sowie Einfügung eines § 21b des Ersten Überleitungsgesetzes: Einführung einer Pauschalabgeltung für Nettoaufwendungen der Länder für Zugewanderte in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund für die Jahre l976 bis 1981 (in der 6. Wahlperiode unter BR Drs 255/76 eingebracht). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufgrund Einzelabrechnungen erbrachte Leistungen des Bundes für nach dem 31.12.75 abzugeltende Aufwendungen sind auf die Pauschbeträge ab dem Jahr 1976 anzurechnen. Ab 1.1.82 fällt die Leistung von Pauschbeträgen weg. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zuwanderer/Pauschale Abgeltung der Nettoaufwendungen der Länder für Zuwanderer gem 1. Überleitungsgesetz durch den Bund * Bundesland/ Pauschale Abgeltung der Nettoaufwendungen der Länder für Zuwanderer gem 1. Überleitungsgesetz durch den Bund * Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern/Pauschale Abgeltung der Nettoaufwendungen der Länder für Zuwanderer gem 1. Überleitungsgesetz durch den Bund * Sozialhilfe/Pauschale Erstattung der Anforderungen der Länder für Zuwanderer in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und für Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund * Jugendhilfe/Pauschale Erstattung der Anforderungen der Länder für Zuwanderer in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und für Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund * Krankenversorgung/Pauschale Erstattung der Anforderungen der Länder für Zuwanderer in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und für Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund * Lastenausgleichsgesetz/ Pauschale Erstattung der Anforderungen der Länder für Zuwanderer in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und für Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund * Geschlechtskrankheit/Pauschale Erstattung der Anforderungen der Länder für Zuwanderer in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassenversorgung nach §§ 276, 276a LAG und für Geschlechtskrankenfürsorge durch den Bund