Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung
Systematische Überholung und Bereinigung der geltenden Rechtslage einschließlich Integration der Regelungen über das Bundesamt für den Zivilschutz zur Anpassung an die moderne Konzeption des Zivilschutzes auch für die Friedensnutzung;<br /> Änderung des Titels "Erstes Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung" in "Gesetz über den Zivilschutz", Neufassung der §§ des bisherigen Gesetzes und Einfügung u. a. eines § 6a "Bundesamt für Zivilschutz"<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen