Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen
Endgültige Streichung temporär ausgesetzter Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen, Verlängerung der Fristen für die Vorlage von Nachweisen, insbes. der Wirtschaftsprüferbescheinigung und des Zertifikats zur Energieeffizienz im Rahmen der Besonderen Ausgleichregelung im Antragsverfahren 2020 sowie der Realisierungsfristen und der Fälligkeit von Pönalen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kompetenzübertragung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie zur Eignungsfeststellung von Flächen für die Nutzung von Windenergie auf See;<br /> Änderung verschied. §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 12 Windenergie-auf-See-Gesetz und § 118 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 13 und Einfügung § 15 Erneuerbare-Energien-Verordnung, Aufhebung Abschnitt 3 Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Verlängerung des Anspruchs auf Flexibilitätsprämie für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas;<br /> Änderung Anlage 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz