Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Unbegrenzter Erhalt der EEG-Vergütung für nicht ausschreibungsgebundene Solarenergie im Segment bis 750 kWp durch Streichung des 52-GW-Deckels, damit Abwendung des absehbaren Markteinbruches bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen;<br /> Änderung § 49 Erneuerbare-Energien-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 426/19 GESTA E023