Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes (G-SIG: 00020171)
<b>Inhalt:</b> Verstärkte Förderung von Kapitalanlagen in den am wenigsten entwickelten Ländern; verstärkte Förderung von Kapitalanlagen im Rohstoff- und Energiebereich sowie im Bereich der Gewinnung von Bodenschätzen in den übrigen Entwicklungsländern; Ausdehnung der Vergünstigungen auf Investitionen, die unter Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften vorgenommen werden; Aufhebung der zeitlichen Befristung des Gesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung einer Bundesstatistik ab 1979 über die Inanspruchnahme der steuerfreien Rücklagen. Änderung des Einkommensteuergesetzes durch zeitlich unbefristete Anerkennung einer einmal beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung. Für Arbeitnehmer, die nicht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angehören, werden Beiträge zu betrieblichen Pensionskassen, die der Arbeitgeber zahlt, steuerfrei. Die Änderungen führen zu Steuermindereinnahmen von jährlich ca. 60 Mio DM, von den ca. 30 Mio DM auf den Bundesetat entfallen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer- Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes * Entwicklungsland/ Verstärkte Förderung von Kapitalanlagen in den am wenigsten entwickelten Ländern * Rohstoffversorgung/Verstärkte Förderung von Kapitalanlagen in der Dritten Welt im Bereich der Rohstoffversorgung * Energieversorgung/Verstärkte Förderung von Kapitalanlagen in der Dritten Welt im Energiebereich * Bodenschätze/Erleichterte Förderung von Kapitalanlagen in der Dritten Welt im Bereich der Gewinnung von Bodenschätzen * Holdinggesellschaft/Ausdehnung der Vergünstigungen des Entwicklungsländer-Steuergesetzes auf Kapitalanlagen, die unter Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften vorgenommen werden * Einkommensteuergesetz/Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer- Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes