Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Eindeutige Klarstellung des vom Gesetzgeber gewollten Vorrangs der Erdverkabelung gegenüber der Freileitung im 110-kV-Hochspannungsbereich, damit Gewährleistung der beabsichtigten Beschleunigung des Stromnetzausbaus;<br /> Änderung § 43h Energiewirtschaftsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch E021