Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Erschließung von Energie- und CO2-Einsparpotentialen durch steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an vor 1995 gebauten Wohngebäuden;<br /> Änderung §§ 7e und 52 sowie Einfügung § 10k Einkommensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf BT-Drs 17/6074 D047<br /> Energiekonzept der Bundesregierung mit Leitlinien für die Energiepolitik bis 2050 (s. BT-Drs 17/3049)<br /> Weitere Gesetze des Gesamtpakets zum Atomausstieg bis 2022: N025/N027, N026/N028, E020/E023, E021/E022, D048/D049, J014/J016 und J015/J012<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs448/13 (GESTA D116)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Erweiterung der Förderfähigkeit auf Objekte in anderen EU- sowie EWR-Staaten, Änderungen bei steuerlichen Abzugsregelungen; Umsetzung der EU-Elektrizitäts- und Gasrichtlinien vom 14. August 2009 zur rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgungsunternehmen mit steuerrechtlichen Begleitmaßnahmen, Befreiung von der Grunderwerbsteuer;<br /> Änderung §§ 35a und 39a Einkommensteuergesetz sowie §§ 6 und 118 Energiewirtschaftsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. EG Nr. L 211, 14.08.2009, S. 55); Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. EG Nr. L 211, 14.08.2009, S. 94)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: </span>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden); vollständiger Verzicht auf die steuerlichen Fördermaßnahmen im Gesetzentwurf;<br /> Verzicht auf sämtliche Änderungen Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Begleiterklärung des Vermittlungsausschusses: </span>Fortführung und Aufstockung bestehender sowie Neuauflegung zusätzlicher KfW-Programme durch die Bundesregierung für energetische Sanierungen im Umfang von 1,5 Mrd. und zusätzlich 1 Mrd. Euro für 2013 bis 2017<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: </span>Auflegung eines neuen KfW-Programms für 2013 bis 2020 in Höhe von 300 Mio. Euro jährlich zur energetischen Sanierung selbstgenutzten und vermieteten Wohnraums, gestaffelte Förderhöhe mit Mindeststandard KfW-Effizienzhaus 55