Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes
<span>Zusätzliche Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld: Möglichkeit der Zahlung eines dem Selbstbehalt im Rahmen der Agrardieselvergütung entsprechenden Betrages durch die Bundesländer;<br /> Änderung §§ 57 und 67 Energiesteuergesetz<br /> <br /> Beim Gebrauch der Öffnungsklausel ergeben sich Auswirkungen auf die Haushalte der Länder. Im Vollzug entsteht dem Bund ein jährlicher Mehraufwand zwischen 160.000 und 5.000 Euro.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Aussetzung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der Agrardiesel-Steuervergütung für 2008 und 2009 statt der Öffnungsklausel für die Übernahme des Selbstbehalts durch die Länder<br /> <br /> Für den Bund ergeben sich zusätzliche Mindereinnahmen von rd. 265 Mio. Euro (2009) und rd. 305 Mio. Euro (210). Die möglichen Auswirkungen auf die Länderhaushalte entfallen.</span></span>