Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (G-SIG: 16019415)
<strong>Inhalt:</strong> Kostenverlagerung bei Baumaßnahmen an Bahnübergängen betr. den kommunalen Anteil von den Gemeinden auf Bund, Länder und Deutsche Bahn, Sicherstellung, dass keine Schieneninvestitionen unterbleiben aufgrund der Unmöglichkeit der Kostenübernahme durch finanziell überforderte Gemeinden, Wegfall der diesbezüglichen Mittelzuwendungen für Gemeinden aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Gegenfinanzierung beim Bund durch Verzicht auf die Transrapidförderung; Änderung § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz. <br /> Kostenübernahmen durch den Bund können durch Verzicht auf die Transrapidförderung gegenfinanziert werden. <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bahnübergang/Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes * Gemeinde/Kostenentlastung für Gemeinden beim Bau von Bahnübergängen zu Lasten von Bund, Ländern und Deutsche Bahn * Deutsche Bahn/ Kostenentlastung für Gemeinden beim Bau von Bahnübergängen zu Lasten von Bund, Ländern und Deutsche Bahn * Länder der Bundesrepublik Deutschland/Kostenentlastung für Gemeinden beim Bau von Bahnübergängen zu Lasten von Bund, Ländern und Deutsche Bahn * Eisenbahninfrastruktur/Kostenentlastung für Gemeinden beim Bau von Bahnübergängen zu Lasten von Bund, Ländern und Deutsche Bahn * Magnetschwebebahn/Verzicht auf Transrapidförderung * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Kostenentlastung für Gemeinden beim Bau von Bahnübergängen zu Lasten von Bund, Ländern und Deutsche Bahn</p> <p> </p>