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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-127740

Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (G-SIG: 13020206)

Stage rejectedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Art. 6 Abs. 106 Eisenbahnneuordnungsgesetz, BGBl I 1993, Nr. 73 S. 2378 (s. GESTA 12.WP 1-J20) Siehe auch J003 und J004 <br><br><b>Inhalt:</b> Übertragung der kommunalen Straßenbaulast über Bahnstrecken auf den Eisenbahnunternehmer bis zu dessen wesentlicher Baumaßnahme an der Straßenbrücke, Freistellung der Kommunen in den neuen Bundesländern von ihren anteiligen Kosten bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Änderung der §§ 13, 19 und 20 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Für die Eisenbahnunternehmer entstehen Kosten in unbestimmter Höhe. Dem Bund entstehen Kosten von schätzungsweise 1 Mrd. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenbaulast/Erhaltungslast für Straßenüberführungen über Eisenbahnen * Verkehrsprojekte Deutsche Einheit/Finanzielle Freistellung der Kommunen in den neuen Ländern von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen