Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG) (G-SIG: 14019379)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 13.WP eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 13.WP 2a-J08) in leicht geänderter Fassung <br><br><b>Inhalt:</b> Freistellung der Kommunen in den neuen Bundesländern von ihren anteiligen Kosten bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Übertragung der kommunalen Straßenbaulast über Bahnstrecken je zur Hälfte auf die Deutsche Bahn AG und die Bundesrepublik Deutschland bis zum Abschluss der Baumaßnahmen, erst danach Heranziehung des kommunalen Trägers der Straßenbaulast für die Erhaltung der Straßenanlagen; Änderung §§ 13 und 19 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dem Bund entstehen Kosten von etwa 0,5 Mrd DM. Die Gegenfinanzierung erfolgt über den Epl 12 (Titelgruppe 03) und über einen Fonds, gespeist aus einer Schwerverkehrsabgabe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenbaulast/Erhaltungslast für Straßenüberführungen über Eisenbahnen in den neuen Bundesländern * Verkehrsprojekte Deutsche Einheit/Finanzielle Freistellung der Kommunen in den neuen Ländern von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen * Deutsche Bahn/Anteil der DB an den Kosten für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern