Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
<span>Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie betr. Erhöhung der Deckungssumme und Verkürzung der Auszahlungsfrist, Verbesserungen bei Früherkennung von Risiken und Schadensprävention, Konkretisierung und Änderung von Regelungen zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen und zur Zusammenarbeit der BaFin mit ausländischen Stellen;<br /> Titelergänzung "(EAEG)" und Änderung versch. §§ Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, Änderung §§ 15 und 19 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, § 3 Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz sowie § 7 Wertpapierhandelsgesetz, Änderung §§ 7 und 19b sowie Einfügung § 147 Investmentgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassung des Begriffs der erfassten Institute, Regelungen zu Informations- und Prüfpflichten sowie Kreditaufnahmemöglichkeiten von Entschädigungseinrichtungen; Ergänzungen zum Wertpapierhandel;<br /> Änderung §§ 6, 20a und 38 Wertpapierhandelsgesetz sowie Art. 3 Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Durch die Finanzmarktkrise und die Erfahrungen mit Einlagensicherung und Anlegerentschädigung seit Inkrafttreten des Gesetzes 1998 erforderliche Änderungen, Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland vom 13. Oktober 2008<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 2009/14/EG zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist (Vorlage des Vorschlags am 15. Oktober 2008, der verabschiedeten Richtlinie erst am 11. März 2009; ABl. EG Nr. L 68, 13.03.2009, S. 3)</span>