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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-189337

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (G-SIG: 10020195)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der identischen interfraktionellen Initiative D022 (BT-Drs 10/1189); siehe auch D17 BFH Entscheidungen vom 21.11.83 (GrS 2/82 und 3/82)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 4,9,12 und 52 EStG sowie der §§ 10 und 54 KStG; Ausschluß der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit D22 (BT-Drs 10/1189). Die Rückzahlung von Ausgaben und Sanktionen darf den Gewinn nicht erhöhen. Auf eine gesonderte Aufzeichnung der Sanktionen wird verzichtet. Weiterhin erfolgt eine Definition der &quot;Nebenkosten vermögensrechtlicher Art&quot;.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Körperschaftsteuer/Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes * Geldbuße/Ausschluß der steuerlichen Absetzbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen * Geldstrafe/Ausschluß der steuerlichen Absetzbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen * Steuerliche Abschreibung/Ausschluß der steuerlichen Absetzbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen * Werbungskosten gem.Einkommensteuergesetz/Ausschluß der steuerlichen Absetzbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen