Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes - Steuerentlastungsgesetz 2020
Leistungsgerechte und chancenorientierte Umgestaltung des Einkommensteuertarifs: Abflachung des sogen. Mittelstandsbauchs und Entlastung der Mitte der Gesellschaft vom Spitzensteuersatz durch Erhöhung des zweiten und dritten Tarifeckwertes (Verschiebung nach rechts);<br /> Änderung § 32 Einkommensteuergesetz