Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1974)
Anpassung des Einkommensteuerrechts noch im Jahr 1974 an die Preisentwicklung durch Erhöhung des tariflichen Grundfreibetrages, des Arbeitnehmerfreibetrages, der Kinderfreibeträge und Einführung eines Sparerfreibetrages als Sofortmaßnahmen, Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Zulassung der Bildung von steuerfreien Rücklagen für die inflationsneutrale Wiederbeschaffung abgenutzter Anlagegüter, Einführung einer jährlichen Berichtspflicht der Bundesregierung über die Preisentwicklung und deren Einfluß auf die Einkommenbesteuerung;<br /> Änderung §§ 19, 20, 32, 32 a und 51 sowie Einfügung § 32 b Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Siehe auch GESTA 7. WP D026, D036, D048, D050 und D051