Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (G-SIG: 10020341)
<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D53, D61, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe D38 "Steuerbereinigungsgesetz 1986" (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verlängerung der Anwendbarkeit des Ausbildungsplatz-Abzugsbetrags nach § 24 EStG für finanzielle Hilfen zur Förderung von Ausbildungsplätzen bis Ende 1990. Die Kosten belaufen sich auf 180 Mio DM. Im Entstehungsjahr 1986 beträgt der Steuerausfall 45 Mio DM, davon entfallen auf Bund und Länder je 18,5 Mio DM, auf die Gemeinden 8 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausbildungsplatz-Abzugsbetrag