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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213560

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 00020413)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Verhinderung ungerechtfertigter Steuervorteile von beschränkt haftenden Unternehmern und beim Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die ein anrechnungsberechtigter Anteilseigner von einem Nichtanrechnungsberechtigten erwirbt sowie Verbesserung der innerstaatlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung beim Bezug ausländischer Einkünfte; Änderung und Ergänzung versch.§§ EStG, KStG, des Berlinförderungsgesetzes, des Entwicklungsländer-Steuergesetzes sowie Änderung des § 3 Zonenrandförderungsgesetz, der §§ 8,13,14 und 20 des Außensteuergesetzes, der §§ 2,3 und 7 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft, der §§ 40,41 und 43 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und der §§ 5,15,16 und 28 des Umwandlungssteuergesetzes sowie der §§ 68b,68f,68g und 84 der EStDVO, Änderung der §§ 19 und 20 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern sowie Umsatzsteuern sind der Aktivseite zuzurechnen. Die Verluste der Kommanditisten können nur bis zu der Höhe des Betrages berücksichtigt werden, um den die im Handelsregister eingetragene Einlage die tatsächlich geleistete übersteigt. Die Vorschriften werden auf stille Gesellschafter, BGB-Gesellschaften und Gesellschaften nach ausländischem Recht angewendet, soweit der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist. Das Bewertungsgesetz und das Gewerbesteuergesetz werden entsprechend geändert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuergesetz/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ EStG betr. Begrenzung der Verrechnung von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden Unternehmern und Milderung der Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte, Verhinderung von Steuervorteilen beim Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die ein anrechnungsberechtigter AnteilÄnderung und Ergänzung verschiedener §§ KStG betr. Mil * Körperschaftsteuergesetz/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KStG betr. Milderung der Doppelbesteuerung beim Bezug ausländischer Einkünfte und Behandlung von gewinnabhängigen Vergütungen der Kapitalgesellschaften an nichtanrechnungsberechtigte Anteilseigner als versteckte Gewinnausschüttungen * Steuervorteil * Doppelbesteuerung/Verbesserung der innerstaatlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte * Besteuerungsverfahren/Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze * Berlinförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Berlinförderungsgesetz betr. Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. EStG * Zonenrandförderungsgesetz/Änderung des § 3 Zonenrandförderungsgesetz betr. Verhinderung von Verlustzuweisungen an beschränkt hafterde Gesellschaften von Verlustzuweisungsgesellschaften * Außensteuergesetz/Änderung der §§ 8,13,14 und 20 des Außensteuergesetzes betr. ausländische Einkünfte * Auslandsinvestition/Änderung der §§ 2,3 und 7 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft betr. Besteuerung ausländischer Einkünfte * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung der §§ 40,41 und 43 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften betr. Anrechnung ausländischer Steuern auf Ausschüttungen * Investmentanteil/Änderung der §§ 19 und 20 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen betr. Besteuerungsverfahren bei den Ausschüttungen * Umwandlungs-Steuergesetz/Änderung der §§ 5,15,16 und 28 des Umwandlungssteuergesetzes betr. Folgeänderungen zum geänderten § 50c EStG * Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/ Änderung des § 84 EStDVO und Aufhebung der §§ 68b, 68f und 68g EStDVO betr. Folgeänderungen zum geänderten § 34c EStG