Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Einführung eines auf 5 Mio DM begrenzten Verlustrücktrags ab 1975 auf den jeweiligen vorangegangenen Veranlagungszeitraum für alle Einkommensarten, Ausdehnung des Verlustvortrags auf alle Einkommensarten;<br /> Änderung §§ 10d, 46, 50 und 52 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA D059<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br />