Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Einführung einer verschuldensabhängigen Haftung bei zweckfremder Verwendung der Spendenmittel, Absenkung des Haftungsbetrags auf 20% des nicht für gemeinnützige Zwecke verwendeten Betrags;<br /> Änderung § 10b Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Aufforderung der Koalitionsfraktionen an die FDP-Fraktion bei den Ausschussberatungen zum Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Vorlage eines Vorschlags zur Regelung der zivilrechtlichen Haftungsfragen, s. D046