Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Verbesserung der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dauerhafte Stabilisierung der Haushaltslage durch Anhebung des Spitzensteuersatzes ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro durch Einführung einer weiteren Progressionszone auf eine Grenzsteuerbelastung von 49 Prozent;<br /> Änderung §§ 32a und 52 Einkommensteuergesetz