Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Sicherstellung der Einziehbarkeit durch Cum/Ex-Straftaten rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung durch Aufhebung des zeitlichen Anwendungsbereichs;<br /> Aufhebung Art. 97 § 34 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung