Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (G-SIG: 09020260)
<b>Bezug:</b> Regierungserklärung vom 24.11.80 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 34a des Gerichtsverfassungsgesetzes: Liberalisierung der Bestimmungen über die Kontaktsperre, Gewährung von begrenztem juristischem Beistand durch einen Kontaktanwalt . Bei den Ländern können geringfügige Kosten entstehen.