... Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz - Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen
Ausweitung der Ermächtigungsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften und dem Jugendamt: Wegfall der Beschränkung auf die Erheblichkeit der Kindeswohlgefährdung, Datenübermittlung mit dem Ziel der Prüfung der Gefährdungslage Minderjähriger durch das Jugendamt;<br /> Änderung §17 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz