Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Erleichterung der Aufklärung des Verbleibes von in der DDR ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung adoptierten Kindern: Einführung eines Auskunftsrechts und Akteneinsichtsrechts für betroffene leibliche Eltern und die Kinder, Begleitung von Kontaktaufnahmen durch die Adoptionsvermittlungsstellen;<br /> Änderung Art. 234 § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche