Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes (G-SIG: 14019271)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 12 Düngemittelgesetz: Verlängerung der Übergangsregelung für den Verkehr mit Düngemitteln, die zur Düngung von Rasen und Zierpflanzen bestimmt sind, ohne einem zugelassenen Düngemitteltyp zu entsprechen, bis zum 31. Dezember 2001. Es entstehen keine Kosten.