Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16019159)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 146 Sozialgesetzbuch III: Wiedereinführung der 1986 abgeschafften Zahlung von Kurzarbeitergeld an Ausgesperrte infolge von Arbeitskämpfen, an denen sie nicht beteiligt sind ("kalt Ausgesperrte"). <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Aussperrung/Wiedereinführung der Zahlung von Kurzarbeitergeld an "kalt Ausgesperrte" * Kurzarbeitergeld/Wiedereinführung der Zahlung von Kurzarbeitergeld an "kalt Ausgesperrte"</p> <p> </p>