... Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zulassung der unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen als Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ohne weiteres Zertifizierungsverfahren;<br /> Änderung § 176 Drittes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Beschluss der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28./29. November 2012