Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 14019521)
<b>Bezug:</b> § 44a Beamtenrechtsrahmengesetz, § 72a Bundesbeamtengesetz <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Richter in die für Beamte bestehende unterhälftige Teilzeitregelung für Beamte, Altersteilzeit auch für langfristig teilzeitbeschäftigte Richter; Änderung §§ 48a und 76e Deutsches Richtergesetz. Das Gesetz führt zu nicht quantifizierbaren Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Teilzeitarbeit/Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung für Richter * Altersteilzeit/Altersteilzeit für Richter * Richter/Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung und Altersteilzeit für Richter