Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 00020429)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C55 Aufgrund der Einbringung des Gesetzentwurfes BR Drs. 353/82 wurde dieser Gesetzentwurf für erledigt erklärt 52. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes: Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdienstes für Referendare von zwei auf zweieinhalb Jahre, Einführung einer Pflichtausbildung in der Arbeits- , Sozial-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Juristischer Vorbereitungsdienst * Referendariat * Arbeitsgericht * Sozialgericht * Finanzgericht * Verwaltungsgericht