Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
Gewährleistung der verfassungsgemäßen Staatsferne der Aufsichtsgremienmitglieder der Deutschen Welle: Veränderungen in der Gesamtgröße des Rundfunk- und Verwaltungsrates, Reduzierung der Gesamtzahl staatlicher oder staatsnaher Vertreter im Rundfunkrat auf 5 und im Verwaltungsrat auf 2 Personen;<br /> Änderung §§ 25, 31 und 36 Deutsche-Welle-Gesetz