Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Einführung eines gerichtlichen Genehmigungserfordernisses bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Kindern
Anpassung der Rechtslage für Minderjährige an diejenige für volljährige Betreute: Einführung einer generellen familiengerichtlichen Genehmigungspflicht für regelmäßige oder lang andauernde freiheitsbeschränkende Maßnahmen (mechanische Fixierung, sedierende Medikamentengabe), Genehmigungsvoraussetzungen, Berichtspflichten der Einrichtung und gerichtliche Zuständigkeit;<br /> Einfügung § 1631c neu und Umsetzung §§ 1631c alt und 1631d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung § 151 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 zur Genehmigungsbedürftigkeit nächtlicher Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung (XII ZB 559/11)<br /> Gemeinsame Stellungnahme der Kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände vom 17. Juni 2016 ; Stellungnahme der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft vom 9. März 2016<br /> Siehe auch GESTA C140