Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (G-SIG: 13020915)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G075, G091 und G093 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-180/95 <br><br><b>Inhalt:</b> Europarechtskonforme Ausgestaltung des geschlechtsbezogenen Diskriminierungsverbots im Arbeitsrecht nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: Neuregelung der Entschädigung für Fälle von Diskriminierung bei der Einstellung oder beim beruflichen Aufstieg, Übernahme der Unterscheidung zwischen dem bestqualifizierten und den übrigen Bewerbern, Wegfall des Merkmals des Verschuldens sowie der Summenbegrenzung gem. § 61b Arbeitsgerichtsgesetz, Neuregelung des Verfahrens zur Bestellung von Einigungsstellenvorsitzenden, Fristensollregelung für Entscheidungen des Arbeitsgerichts; Änderung § 611a Bürgerliches Gesetzbuch sowie der §§ 61b und 98 Arbeitsgerichtsgesetz. Es entstehen geringe, nicht quantifizierbare Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zulässigkeit der maschinellen Bearbeitung des Mahnverfahrens durch die Arbeitsgerichte, Umsetzung der Nachweisrichtlinie aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs; Änderung § 2 Nachweisgesetz sowie § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Antidiskriminierungsgesetz/Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsgerichtsgesetzes * Frauenarbeit/ Europarechtskonforme Umsetzung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots * Arbeitsrecht/Europarechtskonforme Umsetzung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots * Rechtsangleichung in der EU/Europarechtskonforme Umsetzung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots * Bürgerliches Gesetzbuch/ Änderung § 611a BGB betr. Diskriminierungsverbot * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung der §§ 61b und 98 ArbGG betr. Diskriminierungsverbot * Einigungsstelle (Arbeitsrecht)/Neuregelung des Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden der Einigungsstelle * Nachweisgesetz/Änderung § 2 NachwG betr. Diskriminierungsverbot * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung § 11 AÜG betr. Diskriminierungsverbot