Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Zivilprozessordnung
Weiterführung der Reform des Kontopfändungsschutzes durch Einführung eines Rechtsanspruchs auf Einrichtung eines Girokontos, Leistungsumfang und Kontoführungskosten; Unterbindung von überhöhten Gebühren und Leistungseinschränkungen bei Pfändungsschutzkonten;<br /> Änderung § 675f Bürgerliches Gesetzbuch sowie § 850k Zivilprozessordnung