Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (G-SIG: 11020369)
<b>Inhalt:</b> Einführung der Übertragbarkeit von Schmerzensgeldansprüchen auf die Erben ohne ein Erfordernis der Vorlage eines vertraglichen Anerkenntnisses oder eingetretener Rechtshängigkeit; Änderung des § 847 BGB, des § 53 Luftverkehrsgesetz, des § 34 Gesetz über den Bundesgrenzschutz sowie des § 29 Atomgesetz. Es entstehen keine Kosten für die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schmerzensgeld/Übertragbarkeit von Ansprüchen * Luftverkehrsgesetz/ Änderung des § 53 LuftVG betr. Schmerzensgeld * Bundesgrenzschutzgesetz/Änderung des § 34 BGSG betr. Schmerzensgeld * Atomgesetz/Änderung des § 29 AtG betr. Schmerzensgeld