Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnungsbindungsgesetzes (G-SIG: 09020052)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 564b Abs.2 Nr.2 BGB betr. Ausschluß der Eigenbedarfskündigung unter bestimmten Voraussetzungen sowie §§ 6 Abs.7 und 32 Abs.2 des Wohnungsbindungsgesetzes betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mieterschutz/Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnungsbindungsgesetzes * Kündigungsschutz für Mieter * Wohnungsbindungsgesetz/Änderung §§ 6 Abs. 7 und 32 Abs. 2 WoBindG betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung * Sozialwohnung/Änderung §§ 6 Abs. 7 und 32 Abs. 2 WoBindG betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung * Wohnungseigentum