Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 11020325)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch I22 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1615f, 1615g, 1706, 1707 und 1709 BGB: Festsetzung der Regelunterhaltssätze für nichteheliche Kinder aufgrund des Durchschnittseinkommens, Wegfall der Anrechnung von Kinderzuschlägen, Errichtung einer Amtspflegschaft nur noch auf Antrag der sorgeberechtigten Person. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Regelunterhalt von Kindern/Regelsatzfestlegung nach Durchschnittseinkommen * Amtspflegschaft/Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder auf Antrag * Nichteheliches Kind/Neuregelung des Regelunterhalts und der Amtspflegschaft