Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 00020322)
<strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 88a in das BGB: Schaffung eines öffentlichen Registers für Stiftungen, das von den jeweils zuständigen Landesbehörden geführt wird. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stiftung des privaten Rechts/Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches