... Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Änderung der Vorhalteverbote und Verwertungsgebote im Bundeszentralregister: Geringfügige Ausweitung der Verwertungserlaubnis getilgter oder tilgungsreifer Verurteilungen bei der Erstattung eines Gutachtens in neuem Strafverfahren auf die Merkmale Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie Sicherungsverwahrung; Eintragung eines aus dem im Bundeszentralregister zu tilgenden Schuldspruchs mit Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe in das Erziehungsregister auch nach Ablauf der Bewährungszeit zur Beseitigung von Regelungswidersprüchen;<br /> Änderung §§ 52 und 60 Bundeszentralregistergesetz