Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Anpassung zahlreicher Vorschriften an die Änderungen des Sprachgebrauchs, des materiellen Rechts und die Anforderungen der Praxis, Änderung des Verfahrens und Aufhebung des bisherigen Endtermins für die Übernahme der Registerbestände der Länder, Aufhebung des Verwertungsverbotes von im Verkehrszentralregister getilgten Verurteilungen für die Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis;<br /> Änderung zahlreicher §§ Bundeszentralregistergesetz sowie § 153 Gewerbeordnung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen