... Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Übernahme der Regelungen für automatisierte Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben ("Ähnlichenservice") vom Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister für das Bundeszentralregister durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: Beschränkung der Neuregelung auf Nachrichtendienste, Übergangsregelung;<br /> Änderung §§ 21a und 69 Bundeszentralregistergesetz<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes, s. GESTA B037<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs18/6186 GESTA C082