Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 09020133)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz betr. Ausdehnung des aktiven Wahlrechts zum Deutschen Bundestag auf deutsche Staatsangehörige mit erstem Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland vor ihrem Wegzug mindestens 3 Monate ununterbrochen gewohnt haben und - mit Ausnahme der Deutschen in der EG - nicht länger als 10 Jahre außerhalb des EG-Bereichs sich aufhalten, Regelung der Verfahrensfragen in § 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wahlrecht * Deutscher Staatsangehöriger im Ausland