Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 00020203)
<b>Inhalt:</b> Übernahme des Wahlrechts gem. § 6 EuWG in das Bundeswahlgesetz: Teilnahme von deutschen Staatsbürgern mit erstem Wohnsitz in einem EG-Land an den Wahlen zum Deutschen Bundestag. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wahlrecht * Bundestagswahl