Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)
Stärkung der Teilhabe Jugendlicher am demokratischen Prozess durch einfachgesetzliche Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag auf Vollendung des 16. Lebensjahres<br /> Änderung § 12 Bundeswahlgesetz<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 38) siehe GESTA B067<br /> Siehe auch GESTA B069 sowie B116