... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abschaffung der Fünfprozentklausel - § 6 Absatz 6 BWahlG)
Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen zur Belebung der politischen Landschaft sowie zur Minderung von Parteienverdrossenheit und Politikverdrossenheit;<br /> Änderung § 6 Bundeswahlgesetz