... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Vermeidung von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zur Verhinderung einer Vergrößerung des Bundestages: Reduzierung der Wahlkreise auf 250 und Anhebung der Sollgröße des Bundestages auf 630, Wegfall des Sitzkontingentverfahrens und Wiedereinführung der primären Sitzzuteilung an die Parteien auf Bundesebene (Oberverteilung), Anrechnung der Direktmandate bereits bei der Oberverteilung und parteiinterner Ausgleich von Überhangmandaten bei Zuteilung der Sitze an die Landeslisten (Unterverteilung), vollständiger Ausgleich verbleibender Überhangmandate durch Ausgleichsmandate; Vorschläge zur Neugliederung der Wahlkreise durch die Wahlkreiskommission innerhalb von drei Monaten;<br /> Änderung §§ 1 und 53, Neufassung § 6 sowie Folgeänderung in weiteren §§ Bundeswahlgesetz