Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (G-SIG: 15019199)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung versch. §§ Bundesvertriebenengesetz: Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bei Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen durch Ablegung eines Sprachtests vor der Ausreise, Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Deutschkursen bis zu 900 Unterrichtsstunden und Orientierungskursen von 30 Unterrichtsstunden zur Einführung in die deutsche Gesellschaft, zusätzliche Sprachförderung von 300 Unterrichtsstunden für Spätaussiedler bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Reduzierung der jährlichen Zahl der Aufnahmebescheide von 75.000 in den Jahren 2004 und 2005 bis zu 50.000 Personen ab dem Jahr 2006, Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung. Beim Bund fallen Kosten für Deutschkurse an, die durch einen zu erwartenden Rückgang bei Sozialleistungen ausgeglichen werden. Die Verringerung des Zuzugs von Spätaussiedlern führt zu Einsparungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Aussiedler/Verbesserung der Deutschkenntnisse von Spätaussiedlern * Deutsche Sprache/Verbesserung der Deutschkenntnisse von Spätaussiedlern